Leistungen

Unsere professionellen Beförderungsleistungen für Sie.​

Tel: 0211 / 20 57 05 25

Dialyse-
fahrten

Wir holen Sie an Ihrer Haustür ab und fahren Sie sicher und termingerecht zum Dialysezentrum.

Kranken-
beförderung

Wir sind eine bundesweite Krankenbeförderung mit Sitz in Düsseldorf.

Reha-
Fahrten

Sie haben regelmäßige oder einmalige Reha-Fahrten? Wir unterstützen Sie dabei!

Roll- und
Tragestuhlfahrten

All unsere Transporter sind nach barrierefreien Standards ausgestattet und kein Hindernis für Sie.

Mobilitäts-
garantie

Wir sichern Menschen mit Einschränkungen garantierte Mobilität.

Freizeit-
fahrten

Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Teilnahme in der Gemeinschaft und außerhalb.

Informationen

Kranken und Dialysefahrten​

Im Alter kann es vorkommen, dass unsere Nieren nicht mehr wie gewohnt selbstständig arbeiten. Oft führt das dazu, dass das Blut mindestens 3x die Woche in einem Dialyseverfahren gereinigt werden muss. Dieses Verfahren, die sogenannte Blutreinigung, dauert im Schnitt 3-5 Stunden. Da der Körper nach diesem Prozess sehr geschwächt ist, stellt das eine große Gefahr für einen Heimweg ohne jeglicher Hilfe dar.

Begleitperson Dialysefahrten

Wir holen unseren Dialysepatienten an der Haustür ab und fahren den Klienten zum Dialysezentrum. 

Nach dem Dialyseverfahren genügt ein einfacher Anruf (oder eine Whatsapp Nachricht), um unseren Krankenbeförderern bescheid zu geben und diese sich wieder auf den Weg machen können.

Voraussetzung und Genehmigung für Dialyse und Krankenfahrtentransporte

Lassen Sie sich von Ihrem zuständigen Arzt Dialysefahrten verordnen. Damit Ihre Fahrten für die Zukunft genehmigt werden können, reichen Sie den entsprechenden Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Je nach Krankenkasse müssen 5-10 Prozent der Krankenfahrten vom Patienten getragen werden (mindestens 5 bis max. 10 Euro). Die Krankenfahrten werden nach Genehmigung der Verordnung sofort mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Bitte lassen Sie sich von dieser auch fachgerecht beraten.

Schwerbehinderte und Pflegegrad 3-5

Schwerbehinderte brauchen keine Vorabgenehmigung für die ambulanten Krankenfahrten. 

Dies gilt auch für die Einstufung des Pflegegrads 3 bei eingeschränkter Mobilität. Bei Pflegegrad 4 bis 5 reicht die einmalige Genehmigung. 

Die Kostenübernahme der Krankenfahrten gilt für alle Arzt- und Krankenhausbesuche.

TRansporter & Aufstellung